Stand: Juli 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Aufträge und Lieferungen zwischen der GastroAir GmbH, Lahnstraße 31–33, 45478 Mülheim an der Ruhr ("GastroAir") und ihren Kunden – insbesondere für Vertrieb, Montage, Wartung, Service sowie ggf. Miet- und Leasingleistungen im Bereich Küchenlöschanlagen, Gasabsperreinrichtungen, Lüftungs- und UV-Anlagentechnik. Für Bestellungen über den Online-Shop unter shop.gastroair.de gelten vorrangig die dortigen gesonderten AGB des Shops.
1.2 GastroAir schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Sollte dennoch ein Vertrag mit einer Privatperson zustande kommen, bleiben die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, GastroAir stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Angebote der GastroAir sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Bindefrist enthalten.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von GastroAir oder durch Beginn der Ausführung (z. B. Montagebeginn, Lieferung) zustande.
2.3 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das zugrundeliegende Angebot. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3.1 GastroAir erbringt je nach Auftrag insbesondere folgende Leistungen: Verkauf und Vertrieb von Sicherheits- und Lüftungstechnik, Planung, Montage und Installation von Küchenlöschanlagen und Gasabsperreinrichtungen, Lüftungsplanung und -service sowie Wartungs- und Servicedienstleistungen. In Einzelfällen können ergänzend Miet- oder Leasingmodelle vereinbart werden (siehe § 11).
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Technische Änderungen, die dem Stand der Technik oder gesetzlichen Vorgaben dienen und die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern dort nicht anders angegeben.
4.2 Zahlungsart und Zahlungsfrist (z. B. Abschlagszahlungen, Zahlung nach Abnahme, Zahlungsziel) richten sich nach den Angaben im jeweiligen Auftrag. Enthält der Auftrag hierzu keine abweichende Regelung, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist GastroAir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
4.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit geltend machen, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.1 Alle gelieferten Geräte, Anlagen und Anlagenteile ("Vorbehaltsware") bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der GastroAir GmbH. Der Besitz an der Ware geht mit Übergabe auf den Kunden über; das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei GastroAir.
5.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GastroAir nach vorheriger Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
5.3 Wird die Vorbehaltsware fest mit einem Gebäude oder Grundstück des Kunden oder Dritter verbunden und dadurch nach §§ 93, 94, 946 BGB wesentlicher Bestandteil, erlischt der Eigentumsvorbehalt kraft Gesetzes. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Grundstückseigentümer bzw. Auftraggeber in Höhe des Werts der eingebauten Vorbehaltsware in Höhe des noch offenen Kaufpreises zur Sicherung an GastroAir ab; GastroAir nimmt diese Abtretung an.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, GastroAir einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) unverzüglich mitzuteilen.
6.1 Angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die GastroAir nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe bei Vorlieferanten), verlängern die Liefer- bzw. Ausführungsfrist entsprechend.
6.3 Montage- und Serviceleistungen erfolgen zu den mit dem Kunden abgestimmten Terminen an der vereinbarten Betriebsstätte des Kunden.
7.1 Der Kunde stellt sicher, dass die für Montage-, Wartungs- oder Serviceleistungen erforderlichen baulichen, elektrischen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen und der Zugang zum Einsatzort gewährleistet ist.
7.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, ist GastroAir berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren und erbrachte Werkleistungen 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme beträgt.
8.2 Die vorstehende Fristverkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GastroAir beruhen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
8.3 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.
9.1 GastroAir haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder natürlicher Abnutzung der gelieferten Anlagen beruhen, ist ausgeschlossen.
10.1 Sofern zwischen den Parteien ein gesonderter Wartungs- oder Servicevertrag geschlossen wird, gelten dessen Regelungen zu Laufzeit, Leistungsumfang und Vergütung vorrangig vor diesen AGB; im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
10.2 Sofern im Wartungs- oder Servicevertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich dieser automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
11.1 Bietet GastroAir im Einzelfall Miet- oder Leasingmodelle für Anlagen und Geräte an, gelten hierfür ergänzend die im jeweiligen Vertrag gesondert vereinbarten Miet- bzw. Leasingbedingungen. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher vereinbarter Raten verbleibt das Eigentum an der überlassenen Anlage bei GastroAir.
12.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der GastroAir GmbH in Mülheim an der Ruhr.
13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie einzelner Vertragsvereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.